Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland: Ein Blick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab Juli 2025 wird digitale Barrierefreiheit in Deutschland zur Pflicht. Was bedeutet das für Unternehmen und wie können sie sich vorbereiten?
Im digitalen Zeitalter ist der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe. Leider sind viele digitale Angebote noch immer nicht ausreichend zugänglich für Menschen mit Behinderungen. Deshalb wird es ab dem 28. Juli 2025 in Deutschland ein neue gesetzliche Regelung geben: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Vorgaben des Europäischen Barrierefreiheitgesetzes (EAA) umsetzt.
Gesetzliche Anforderungen und Fristen
Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten, insbesondere im B2C-Bereich. Dies betrifft insbesondere Online-Shops, Telekommunikationsanbieter und andere digitale Dienste, die auf Verbraucher ausgerichtet sind. Die Anforderungen werden von den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 abgeleitet, die bestimmte Standards zur Barrierefreiheit definiert.
Was müssen Unternehmen beachten?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Anwendungen folgende Kriterien erfüllen:
- Klare und konsistente Struktur: Websites müssen leicht navigierbar sein, auch für Menschen, die auf Screenreader und assistive Technologien angewiesen sind.
- Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder und multimedialen Inhalte müssen mit Alternativtexten versehen sein.
- Untertitel und Transkripte: Videos und Audios benötigen Untertitel oder Transkripte, um für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich zu sein.
- Kontrastreiche Farbschemata: Eine ausreichende Farbsättigung ist wichtig, um die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer zu gewährleisten.
- Deutliche Schriften: Die gewählten Fonts sollten klar und gut lesbar sein.
- Taktile Navigation: Menüs sollten navigierbar über die Tastatur, einschließlich Dropdown-Menüs, sein.
- Keine blinkenden Elemente: Seiten sollten keine blinkernden oder schnell wechselnden Inhalte enthalten, um keine Anfälle bei Betroffenen auszulösen.
Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Kleine und mittelständische Unternehmen sind von bestimmten Anforderungen möglicherweise befreit, wenn die Umsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Zudem sind persönliche Dienste und B2B-Angebote von diesen gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen.
Vorbereitungsmaßnahmen für die Umsetzung
Unternehmen, deren Webseiten bereits vor dem 28. Juli 2025 online waren, haben bis zu diesem Stichtag Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Daher ist es für alle betroffenen Unternehmen wichtig, proaktive Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Angebote für alle zugänglich sind. Dies wird nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch die Nutzung und Kundenzufriedenheit erhöhen.
Insgesamt ist die Einführung des BFSG ein entscheidender Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft, in der alle Menschen Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben. Unternehmen sollten diese Herausforderung als Chance sehen, ihr Angebot zu verbessern und barrierefreier zu gestalten.